Ein wichtiger Tag für die Musikschulgeschichte stand am 23. November 2025 im Rittersaal des Neuen Schlosses an. Die Musikschule Tettnang hat nun eine eigene Stiftung!
In einem Festakt im Rittersaal des Neuen Schlosses Tettnang wurde das neueste „Kind“ der Schule am Sonntag, 23. November 2025, feierlich ins Leben gerufen. Die Stiftung ist als rechtlich nicht selbstständige Treuhandstiftung unter dem Dach der Volksbank Bodensee-Oberschwaben gegründet. Dank verstärkter Aktivitäten ist es dem „Förderverein der Musikschule Tettnang“ als Träger der Musikschulstiftung gelungen, ein Startkapital von 60.000 Euro zu erwirtschaften.
Mit der nun gegründeten, gemeinnützigen Stiftung sollen in Zukunft Jahr für Jahr Erträge zugunsten der Musikschularbeit erwirtschaftet werden. Das eingezahlte Grundkapital bleibt dabei dauerhaft erhalten und kann durch Zustiftungen erhöht werden. Die jährlichen Erträge kommen förderungswürdigen Zielen in der Musikschularbeit zugute.
Auch Sie können sich hier beteiligen!
Sie möchten der Musikschule Gutes tun? Sie möchten bleibende Spuren hinterlassen? Sie möchten die Zukunft der Musikschule mitgestalten?
Dann unterstützen Sie uns mit einer der vielen Möglichkeiten:
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- Letztwillige Zuwendung
Jeder Beitrag – ob persönlich oder finanziell – ist höchst willkommen!
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung der Jugendhilfe durch die umfassende Unterstützung der Musikerziehung an der Musikschule Tettnang, insbesondere von Kindern und Jugendlichen denen eigene finanzielle Mittel zur Entfaltung ihrer
musikalischen Begabung fehlen.
Der Stiftungszweck wird insbesondere, jedoch nicht abschließend, verwirklicht durch die
– Finanzielle Unterstützung und Förderung des Musikunterrichts für bedürftige Kinder und Jugendliche,
– Finanzielle Unterstützung und Förderung von begabten Kindern und Jugendlichen,
– Anschaffung und Verleih von Instrumenten an förderungsfähige Kinder und Jugendliche
– Vergabe von Stipendien an Einzelpersonen
– Unterstützung von Musikfreizeiten, Projekten, Ausflügen u.ä.
– Unterstützung der musikalischen Ausbildungsarbeit
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch finanzielle Förderung und Unterstützung sowie durch Bildungsangebote und Projekte und sonstige Maßnahmen, die geeignet sind, den Stiftungszweck zu verwirklichen. Die Stiftung kann die oben genannten Zwecke auch durch die Weitergabe von Mitteln an andere gemeinnützige juristische Personen fördern.
Die Musikschulstiftung ist vom Finanzamt als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten und mildtätigen Zwecken i.S.d. §§ 51 ff. AO dienend anerkannt. Zuwendungen an die Musikschulstiftung können damit ganz oder teilweise steuerlich geltend gemacht werden.

