Seit Januar 2011 haben benachteiligte Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT).
Dadurch sollen Kinder sowie Schüler*innen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten.
Hier finden Sie das zugehörige Infoblatt und das Antragsformular: